Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Teilnahmebedingungen
Alle Hunde müssen geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sein. Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. TEAMCANIN Schweiz ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis anzufordern. Bestehen chronische Krankheiten, sind diese bei der Anmeldung anzugeben. TEAMCANIN Schweiz behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2) Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und gilt ab dem Zeitpunkt, da sie von uns bestätigt wurde. Die Anmeldungen werden in der eingehenden Reihenfolge berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen stets gut ausgelastet sind; es ist von Vorteil, sich frühzeitig für den nächsten Kurs schriftlich anzumelden.

3) Zahlungsbedingungen
Die Preise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Die Gebühren werden nach Bestätigung der Anmeldung durch TEAMCANIN Schweiz fällig und sind auf folgendes Konto zu entrichten:
Hundezentrum TEAMCANIN Schweiz, Postfinance, IBAN: CH06 0900 0000 6062 56343, BIC: POFICHBEXXX

Die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % werden ab der ersten Zahlungserinnerung aufgeschlagen, für jede weitere Mahnung fallen zusätzliche 10 CHF Mahnspesen an.

4) Rücktritt durch TEAMCANIN Schweiz
TEAMCANIN Schweiz behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei zu wenig Anmeldungen oder aussergewöhnlichen Ereignissen abzusagen oder zu verschieben. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Absage anteilig bzw. in voller Höhe zurückerstattet, eine Haftung für Folgekosten wird nicht übernommen.
TEAMCANIN Schweiz kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hund eine ansteckende Krankheit hat, der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

5) Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei Absage von Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Aktivitäten) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr fällig. Bei später erfolgter Absage wird die gebuchte Leistung in voller Höhe in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung der Stornierungskosten können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Termine für Beratungen oder Einzelunterricht müssen spätestens 24 Stunden im Voraus annulliert werden, ansonsten werden sie in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6) Absenzen des Teilnehmers
Versäumte Lektionen bereits begonnener Kurse können in Ausnahmefällen (Krankheit, Unfall, Läufigkeit, Verletzung des Hundes etc.) nachgeholt werden. Es werden keine Kosten zurückerstattet.

7) Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen von TEAMCANIN Schweiz erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Für alle organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

8) Gesundheit der Hunde
Bestehen chronische Krankheiten, sind diese bei der Anmeldung anzugeben. Akute Erkrankungen sind vor Beginn des Unterrichtes zu melden, auf jeden Fall jedoch bevor der Hund auf den Platz oder zu anderen Hunden hin gelassen wird, um eine Übertragung an andere Hunde zu vermeiden. Läufige Hündinnen sind vor dem jeweiligen Anlass zu melden. TEAMCANIN Schweiz befindet über das weitere Vorgehen bzw. über die weitere Teilnahme.

9) Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der TEAMCANIN Schweiz-Mitarbeiter Folge zu leisten.
Sollte ein uns übergebener Hund erkranken, ist TEAMCANIN Schweiz berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des Tierhalters.

10) Leinen- und Kotaufnahmepflicht
Der Teilnehmer erscheint pünktlich mit angeleintem und versäubertem Hund zum Kurs. Hundekot ist aufzunehmen und in entsprechenden Abfalleimern zu entsorgen.

11) Film- und Fotoaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seiner Selbst oder seines Tieres, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Film- und Fotoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit den TEAMCANIN Schweiz-Mitarbeitern gestattet. Andernfalls wird umgehend Strafanzeige erstattet.

12) Hundebetreuung und -training
Werden TEAMCANIN Schweiz Hunde zu Betreuung oder Training übergeben, werden sie von uns art- und fachgerecht behandelt und versorgt, nach Weisungen des Kunden gepflegt und gefüttert. Im Falle einer Fehlinformation oder mangelnder Information haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden (besonders bezüglich bestehender Unarten, Zerstörungswut, Aggressionen, Allergien, Unverträglichkeiten etc.). Der Kunde stellt TEAMCANIN Schweiz alle zur Betreuung und Pflege nötigen Anweisungen und Materialien inkl. Impfpass für die geplante Betreuungs-/trainingsdauer zur Verfügung. Allfällige Mehraufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ferienbetreuung von Hunden wird im Voraus berechnet und ist zu Beginn der Betreuung zu bezahlen. Die Absage einer Ferien-/Trainingsbetreung mehr als 30 Tage im Voraus ist kostenfrei. Bei Absage 30 – 14 Tage im Voraus werden 30% der Gebühr fällig. Bei später erfolgter Absage wird die gebuchte Leistung in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden bzw. vorzeitiger Abholung des Hundes werden keine Kosten rückerstattet. Bei späteterer Abholung als vereinbart werden für die überzähligen Tage keine Rabatte gewährt, es gilt der zum Zeitpunkt der Übergabe gültige Tagessatz.
Im Falle einer Nichtabholung innert drei Tagen nach Ende der vereinbarten Ferien-/trainingszeit ist TEAMCANIN Schweiz berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Hund anderweitig unterzubringen. Dadurch entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Halters.
TEAMCANIN Schweiz haftet in keinem Fall, auch nicht für Schäden am betreuten Tier oder für durch das Tier verursachte Schäden, weder gegenüber dem Halter noch gegenüber Dritten. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag des Honorars für den jeweiligen Auftrag beschränkt.
Auch bei sorgfältiger Betreuung durch Fachpersonen kann es passieren, dass ein Hund entläuft. Sollte der Hund trotz intensiven Bemühen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Auftraggebers kein Schadenersatzanspruch. Durch die Suche entstehende Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. Hat der Kunde dem Freilauf seines Tieres zugestimmt, haftet TEAMCANIN Schweiz nicht bei Weglaufen des Hundes oder anderen daraus entstandenen Schäden.
Sollte ein uns übergebener Hund erkranken oder sich verletzen, ist TEAMCANIN Schweiz berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten für Tierarzt, Medikamente sowie Hundetransport und Nebenkosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Der Kunde wird über alle derartigen Vorfälle informiert. Sollte das Tier während der Betreuung so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so liegt die Entscheidung im Ermessen des behandelnden Tierarztes. Nach Möglichkeit wird mit dem Kunden vor dieser Entscheidung Rücksprache gehalten.